Fragen und Antworten zum Funk- und Pyroschein


Die Funkzeugnisse

UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrsfunk

Das ist eine amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis, die unbefristet international anerkannt ist. Sie gilt für den Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen. Ist ein entsprechendes Funkgerät an Bord, muss der Skipper (Fahrzeugführer) oder ein Mitglied der Besatzung im Besitz des UBI sein.

 

SRC - Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)

Das ist eine amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes, die unbefristet international anerkannt ist. Vorgeschrieben für den Skipper (Fahrzeugführer) wenn ein entsprechendes Funkgerät an Bord ist.

Voraussetzung UBI sowie SRC

  • Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

FKN Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“)

  • Ab 16 Jahren
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.