Betretungsverbot des Vereinsgeländes!

Das Vereinsgelände bleibt bis auf Weiteres geschlossen und darf nicht betreten werden.

Auch in der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 27.4.2020  gelten die bisherigen Einschränkungen unverändert weiter (siehe §3 (3)).

Wir fordern alle Mitglieder auf diese Verordnung zu beachten.

Der Vorstand

24.4.2020

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